Es geht um den Sonderurlaub für den Tag der Trauung. Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
Können Beamte Sonderurlaub Wegen Ihrer Standesamtlichen Trauung Bekommen?
– August 22, 2009Posted in: Afrika Reisen
Es geht um den Sonderurlaub für den Tag der Trauung. Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
Ja können sie.
wichtige persönliche Anlässe: Heirat oder Tod naher Angehöriger, Niederkunft der Ehefrau, dienstlicher Umzug, Dienstjubiläum, Pflegeurlaub bzw. schwere Erkrankung von Angehörigen (Muss, bezahlt).
Dies gilt für für Bundesbeamte. Sonst gelten die jew. Ländervorschriften.
bei standesamtlicher Heirat erhält sogar der Beamte einen Tag Sonderurlaub – ebenso bei der Geburt seines Nachwuchses oder beim Tod eines engeren Familienmitgliedes
Hier greift die SUrlV 5.1:
Landesbeamtengesetz NRW Stand: 01.11.2006
auszugsweise:
Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung kann nicht gewährt werden aus Anlässen wie: Eheschließung, Eheschließung eines Kindes, Silberne Hochzeit, Einsegnung, Erstkommunion, Konfirmation, Umzug aus persönlichen Gründen, Einschulung des eigenen Kindes etc.).
Ja natürlich bekommen sie für ihre eigene Trauung Sonderurlaub. Genau wie alle Arbeiter und Angestellten auch!
oha – das gibt es auch in vielen größeren Firmen: Bei meiner Heirt habe ich zwei Tage Sonderurlaub bekommen. Eine Rechtsgrundlage gab es in diesem Fall nicht; es handelte sich (wie auch beim Weihnachtsgeld) um eine freiwillige Leistung der Firma.
Dürfen die überhaupt heiraten ? wer um himmelswillen will denn einen langweiligen sesselfurzer neben sich liegen haben ?? abgründe nur noch abgründe
ja kriegt man. aber ist nicht nur bei beamten so sondern auch in firmen. je nachdem wie es in deinem vertrag geregelt ist bekommst du sonderurlaub für heirat, todesfall, umzug und bei manchen auch bei 20.jubiläum oder sowas.
ist bei jedem unterschiedlich genauso wieviele tage er dir gibt.
bei todesfall naher verwandter wie eltern oder kinder können es z.b. 2 tage sein, bei weiter verwandten wie schwiegersohn, cousin nur 1 tag.
rag einfach mal bei deinem arbeitgeber nach.