Mit meinem Vermieter liege ich schon seit einiger Zeit im Clinch, da dieser mir eine verschimmelte Wohnung vermietet hat. Bereits eine Woche nach dem Einzug hatte ich regelrecht Pfützen in den Ecken und Schimmelflecken an den Wänden. Ich habe ich mehrfach gebeten dies zu bereinigen. Es wurde nicht darauf reagiert. Irgendwann hat er dann eine der 4 betroffenen Wände machen lassen, was auch wieder länger gedauert hat als angekündigt, aber der Schimmel kam wieder. Im September kam er dann mit einem Gutachter, welcher feststellte, das die Wände alle mehr als feucht sind. Nach Erhalt des Gutachtens wollte er sich dann melden. Dies ist nicht passiert. Wenige Tage vor Weihnachten meldete er sich dann, das er bis Weihnachten die Wände machen wolle. Er hat lediglich im kalten Winter von außen die Hauswand ausgegraben und offen liegen lassen, damit noch mehr Feuchtigkeit reinzieht. Nachdem ich dann nach Rücksprache mit meiner Anwältin und entsprechenden Fristen und Ankündigungen irgendwann nur noch die Nebenkosten gezahlt habe, erhielt ich einen Anruf, das ich doch bitte ausziehen soll, er mich nicht mehr als Mieter möchte und das er nach meinem Auszug die Wände aufreissen würde. Dazu müsste ich aber ausgezogen sein. Ich meinte nur, das ich das sowieso plane, aber nicht weiß wann und mich auch nicht unter Druck setzen lasse. Jetzt vor einigen Wochen bin ich in den Urlaub gefahren. Mein Vermieter wusste das natürlich nicht und rief mich eines morgens an. Da ich noch schlief habe ich das nicht bemerkt. Wie meine Nachbarin erzählte, ist er an diesem Tag zu ihr (auch sie hat Schimmel) um zu fragen, wann er zu ihr in die Wohnung kann, um ihre Wand zu machen und hat da auch gleich gefragt, ob sie wüßte, wo ich sei. Sie sagte ihm dann, das ich ihm Urlaub sei und er meinte, er wolle mich per Mail kontaktieren (was nicht passiert ist). In meiner Abwesenheit ist dann folgendes passiert: Er hat mir in meiner Wohnung ein Schreiben hinterlassen (datiert 1 Woche nach dem versuchten Anruf), das sie wohl von draußen die Fugen bearbeitet haben, es dann einen Zwischenfall gegeben habe und sie hätten Sofortmaßnahmen einleiten müssen. In meinem Interesse hätten sie dann auch gleich noch meine Wand (eine der 4betroffenen) saniert und er möchte doch jetzt bitte wieder die volle Miete haben. Meine Wand wurde dann eine Woche nach der Sofortmaßnahme saniert. Zu beachten ist, ich halte regelmässig alles fotografisch fest. Es ist absolut nichts zu erkennen, weder von außen, noch von innen, welches belegt, das es einen Notfall gibt. Selbst die Kratzer an den Fugen an den Außenwänden, sind die gleichen wie vor meinem Urlaub. Zusätzlich hat er es sich in meiner Wohnung mit Kaffee gemütlich gemacht, Geschirr benutzt, hat den Strom über meine Leitung bezogen (wurde mir gesagt), hat die Möbel umgerückt, hat persönliche Sachen unbrauchbar gemacht und die Wohnung total verstaubt zurückgelassen und (ich wohne im Erdgeschoss) die Fenster waren angekippt, so dass jederzeit jemand hätte einsteigen können. Ich war richtig geschockt als ich das nach meinem Urlaub sah und durfte die nächsten beiden Tage putzen. Was sagt ihr dazu? Mir wurde gesagt, das selbst wenn es einen Notfall gegeben hätte (und das muss er erstmal belegen) er eine öffentliche Person (Anwalt,Polizei) benötigt hätte, die die bestätigen das der Zutritt zu meiner Wohnung ohne mein Wissen, unvermeidlich ist. was meint ihr dazu? (Das war jetzt ein wenig kompakt,ist aber so vielleicht besser nachzuvollziehen)
Darf Mein Vermieter Ohne Ankündigung In Meiner Abwesenheit In Meine Wohnung?
– October 28, 2009Posted in: Last Minute Reisen

Betreten der Wohnung durch Vermieter / Dritte
Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.
Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr).
1. Betreten mit und ohne Voranmeldung:
1. Folgende Gründe berechtigen den Vermieter zum Betreten nach Voranmeldung:
* Begutachtung von Mängeln, die Sie gemeldet haben, bzw. Überprüfung der daraufhin durchgeführten Reparaturen;
* Routinemäßige Überprüfung Ihrer Wohnung auf Mängel hin bzw. wegen von Ihnen vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen (Betretensrecht dazu allenfalls alle zwei Jahre);
* Begründeter Verdacht auf vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung – z.B. bei Verdacht auf unberechtigter Veränderungen der Bausubstanz;
* Neuvermessung der Wohnung oder Vorbereitung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen (Erstellung von Kostenvoranschlägen und Bauplänen für eine Modernisierung, Beseitigung von Mängeln etc.);
* Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten nach erfolgter Kündigung;
* Besichtigung der Wohnung durch Kaufinteressenten, wenn ein Verkauf der Wohnung ansteht.
2. Ohne Voranmeldung darf der Vermieter Ihre Wohnung ausnahmsweise dann betreten, wenn offensichtlich akute Gefahr für sein Eigentum besteht – z.B. bei Wasserrohrbruch oder Feuer.
2. Schriftliche Voranmeldung und Terminabsprache:
1. Schriftliche Voranmeldung
Abgesehen von Ausnahmefällen (Feuer, Wasserrohrbruch) ist der Vermieter verpflichtet, seinen Besuch rechtzeitig vorher persönlich schriftlich beim Mieter anzumelden. Rechtzeitig heißt mindestens ein bis zwei Tage vorher oder – wenn der Mieter berufstätig ist – drei bis vier Tage vorher.
Nur der Vermieter oder sein Bevollmächtigter (z.B. der Hausverwalter) kann den Besuch ankündigen. Wenn dritte Personen (Handwerker, Architekten, Makler oder Kaufinteressenten etc.) sich selbst ankündigen, ist der Mieter nicht verpflichtet, das Betreten der Wohnung zu gewähren.
Ausnahmen von dem o.g. Grundsatz der schriftlichen Anmeldung durch den Vermieter bestehen in folgenden Fällen: Für die Ankündigung der jährlichen Heizkostenablesung (und analog für Kaltwasserablesung) und die Schornstein- und Abgasüberprüfungen genügt ein deutlich sichtbarer Aushang durch die jeweiligen Firmen bzw. den zuständigen Schornsteinfegermeister.
2. Terminabsprache
Sie müssen den von Ihrem Vermieter (Hausverwalter) vorgeschlagenen Besuchstermin nicht unbedingt akzeptieren. Ist der Termin aus sachlichen Gründen für den Mieter unpassend, muss er schriftlich einen Gegenvorschlag machen. Dazu bietet er in den nächsten zwei bis drei Tagen zwei bis drei Ersatztermine an. Der Vermieter muss auf einen der Vorschläge eingehen.
3. Wozu ist der Vermieter berechtigt?
Die Besichtigung muss sachbezogen, d.h. auf den angekündigten Anlass hin durchgeführt werden. Ein Herumschnüffeln des Vermieters oder Fotografieren müssen Sie keinesfalls dulden.
Der Mieter kann Rücksicht auf seine Privatsphäre verlangen. Wenn er also in seiner Wohnung Hausschuhe trägt und üblicherweise auch seine Besucher bittet, die Straßenschuhe auszuziehen, so kann er dies auch vom Vermieter verlangen.
Der Vermieter muss eine Begleitpersonen namentlich vorstellen. Der Mieter sollte sich den / die Namen notieren.
Kommt der Vermieter nicht selbst mit zur Besichtigung, muss er die Besucher vorher namentlich anzukündigen. Der Mieter kann sich vor dem Betreten den Personalausweis zeigen lassen.
Gegebenenfalls kann es ratsam sein, einen Zeugen zu dem Besichtigungstermin hinzuzuziehen.
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Allerdings: Wenn der Mieter für mehrere Tage nicht in der Wohnung ist, sollte er dem Vermieter unbedingt eine Person seines Vertrauens nennen, die einen Zweitschlüssel für die Wohnung hat und in dringenden Fällen den Zutritt ermöglicht. Tut er dies nicht, haftet er unter Umständen für entstehende Schäden. Aufbrechen darf der Vermieter die Wohnung nur dann, wenn er Polizei oder Feuerwehr hinzuzieht.
3. Betreten durch Kaufinteressenten
Wenn die gemietete Wohnung oder das Haus verkauft oder versteigert werden soll und die Interessenten zur Besichtigung antreten, sollte der Mieter diesen Personen verdeutlichen, dass er seine Rechte hinsichtlich des Betretens der Wohnung kennt.
Muss der Mieter mit einer Häufung von Besichtigungsterminen rechnen, z. B. wegen Verkauf oder Weitervermietung, kann dies leicht in Dauerstress und Psychoterror ausarten: Der Mieter sollte dem Vermieter deshalb mitteilen, dass er ihm pro Woche an einem bestimm
Zur Beantwortung deiner Frage: Nein, der Vermieter darf nicht ohne Ankündigung ungefragt in die Wohnung.
Ich würde schauen, dass ich schleunigst aus der Bude rauskomm. Weg vom Schimmel und vom Ärger.
Wenn Gefahr für Haus und Bewohner im Verzuge ist, darf er die Wohnung betreten. Im Normalfall nur auf Benachrichtigung.
Erster Schritt: Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Zweiter Schritt: Tritt einem Mieterschutzbund bei. So einfach sollte dir ein Einbrecher nicht davon kommen! Diese Geschichte erinnert mich an einen Hausbesitzer, der ähnliche Dinge vollzog, meinte, weil ich eine Frau bin, könne er so agieren. Nach meinem Auszug hat er nur noch an Herrn vermietet!
Wie ist er überhaupt reingekommen? Hatte er einen Schlüssel? Wenn ja- mußt du du dich nicht wundern. Das war eine Einladung.
Wechsel das Schloß aus als erstre Maßnahme.
In einem Notfall darf er die Tür sogar aufbrechen , wenn er nicht an einen Schlüssel kommen kann. Du mußt im Abwesenheitsfall(Urlaub) einen vertrauenswürdigen Freund mit dem Schlüsseldienst betrauen. Und dem Vermieter sagen, wer im NOTFALL den Schlüssel hat. Wenn kein Notfall vorgelegen hat, war das Hausfriedensbruch und deine Klamotten muß er in Ruhe lassen. Er darf nicht dein Geschirr benutzen und deine lebensmittel aufbrauchen. Wenn du das beweisen kannst, erstatte Anzeige. Und die Fenster auf Kipp lassen, darf er auch nicht. Die hätte er wieder schließen müssen. Stell ihm die Reinigungszeiten in Rechnung. Er muss nämlich auch die Wohnung nach Sanierungsmaßnahmen wieder reinigen und renovieren, wenn zB Tapeten beschädigt worden sind. Ich würde dir DRINGEND zu einer Mitgliedschaft beim Mieterverein raten.
Sanierungsmaßnahmen muss er 3 Wochen vorher schriftlich ankündigen und wenn die Wohnung dadurch unbewohnbar wir dir ein Ersatzquartier zur Verfügung stellen. Eine Sanierung ist Kein Kündigungsgrund.
Er darf nicht in deine Wohnung. Und du musst keine Wartezeiten wegen des Schimmels akzeptieren.
Schimmel ist gesundheitsschädlich, und er macht eine Wohnung bei starkem Befall unbewohnbar.
Was er sich sonst noch geleistet hat, ist auch nicht akzeptabel.
Geh doch mal zum Mieterschutz Verein.
Du musst dich dort anmelden und eine Gebühr bezahlen, aber die haben Fachkräfte, die genau wissen, wie gegen solche Vermieter vorzugehen ist.
Und das bewirkt auch sehr schnell etwas, wenn die sich einmischen.
Natürlich darf er das nicht. Ungefragt darf er nur bei einem bestätigten Notfall während Deiner Abwesenheit in die Wohnung und dort auch nur
Maßnahmen zur Behebung des Notfalles ergreifen, nicht etwa Kaffee kochen o.ä.
Such Dir so schnell wie möglich eine neue Wohnung.
Zeige ihn an. Ob das wirklich eine Notfallmassnahme war, muss er dann vor Gericht beweisen. Eine öffentliche Person kannst Du auf die schnelle nicht bekommen und verlangen. Da es Privatsache ist kommt dafür auch die Polizei nicht. Zahle auch keine Miete bis er Dir beweist dass alles in Ordnung ist. Er kann viel behaupten.
Nein dein Vermieter darf die Wohnung ohne eine Information an dich nicht einfach betreten. Das ist Hausfriedensbruch. Nur in einem bestätigten Notfall ist dies zulässig.